Niederlassungsstopp tritt in Kraft

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Die Anfang September verkündete sofortige Zulassungssperre für einige Facharztgruppen ist rechtskräftig.

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss mitteilte, hat das Bundesgesundheitsministerium dem Beschluss der Selbstverwaltung nicht widersprochen. Da ab 2013 neue Regeln für die Zulassung als Kassenarzt gelten, hatten der "FAZ" zufolge viele Krankenhausärzte probiert, sich noch zu den alten Bedingungen niederzulassen.

Mit dem Zulassungsmoratorium sollte dies gestoppt werden. Betroffen sind Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische und Rehabilitationsmediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte und Pathologen sowie Transfusionsmediziner.

Sperre soll für Gerechtigkeit sorgen

Die Entscheidung für die sofortige Zulassungssperre sei eine "zumutbare Übergangsregelung", die dazu diene, eine Chancengerechtigkeit in den betroffenen Arztgruppen herzustellen. Außerdem verhindere man auch im Übergangsstadium eine Überversorgung mit Ärzten in bestimmten Regionen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe laut Zeitungsbericht Hinweise auf Hunderte zusätzlicher Zulassungsanträge bei einigen Arztgruppen. Eine ähnliche Entwicklung hatte es bei Einführung der Bedarfsplanung 1993 gegeben. 

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