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Oesterreich: Es besteht weiter Handlungsbedarf

mg/pm
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Trotz der zum 1. April in Kraft getretenen Neuregelungen für die bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen sieht BZÄK-Vize Prof. Dietmar Oesterreich weiterhin Handlungsbedarf.

"Bereits seit 1995 verweisen die Zahnärztekammern auf die zahnmedizinische Unterversorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Die BZÄK hatte als wichtige Maßnahme einen Leitfaden zur Alterszahnmedizin für Zahnärzte und einen Pflegekalender für die Unterstützung des Pflegepersonals in Altersheimen entwickelt. Für die Verbesserung der Versorgung und der Prävention waren jedoch Veränderungen auf gesetzlicher Grundlage gefordert.“

Zahl der betroffenen Patienten nimmt zu

Hintergrund: Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatten 2010 in Zusammenarbeit mit den zahnmedizinischen Fachgesellschaften das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgestellt, in dem Lösungen für die für die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen angeboten werden.

„Da zukünftig die Zahl der betroffenen Patienten zunimmt, ist es richtig, die Rahmenbedingungen für eine aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt zu verbessern", so Oesterreich. "Handlungsbedarf besteht aber weiterhin bei der Verbesserung der Prävention und der Betreuung von Menschen mit Behinderungen in der Zahnarztpraxis.“

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