Offene Schnittstellen sollen Pflicht werden
Mit dem geplanten Gesetz soll es künftig für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser einfacher und kostengünstiger werden, IT-Systeme zu wechseln oder zu verknüpfen und die Patientendaten aus den Archiven mitzunehmen. Vor allem im Anwendungsbereich von Patientenakten, E-Health-Lösungen und Datenanalyen sowie im Wettbewerb der Softwareanbieter könnten hier künftig Änderungen greifen.
Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat
Der Bundestag hatte bereits am 1. Juni im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ eine Gesetzesänderung des § 291d SGB V in dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Der Systemwechsel ist seit Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. In der bisherigen Fassung des § 291d SGB V war vorgesehen, dass sich KBV und Industrie so bald wie möglich auf Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie für die Datenübertragung beim Systemwechsel einigen sollen.
In der Neufassung des § 291d SGB V ist nun geplant, dass die Hersteller zwei Jahre Zeit haben, um die Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem ein entsprechender Standard im Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“ der gematik eingebracht wird. Dieses Verzeichnis nimmt ab 1. Juli seinen Betrieb auf. Ab dann können Körperschaften wie die KBV oder KZBV, aber auch Unternehmen oder Standardisierungsorganisationen Standards in das Verzeichnis einbringen. Nach Eintrag würde dann die Zweijahresfrist greifen.
"Das ist eine alte Forderung der KZBV!"
Aus Sicht der KZBV wird die geplante Gesetzesregelung begrüßt. „Das ist eine alte Forderung der KZBV“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. „Es ist gut, dass diese jetzt in ein Gesetz gegossen werden soll.“ Seit langem gebe es bereits Gespräche mit den Dentalsoftwareherstellern dazu. Auch die KZBV arbeitet an einer eigenen Schnittstelle.