Hausärzte zum Auslaufen der Sonderregelung

„Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr!“

pr
Die Hausärzte fordern, die telefonische Krankschreibung dauerhaft zu etablieren. Die Versorgung der Patienten sei sonst immer schwerer sicherzustellen, besonders bei akuten Infektionswellen, kritisieren sie.

Die Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur telefonischen Krankschreibung ist Ende März ausgelaufen. Der Deutsche Hausärzteverband plädiert dringend für eine dauerhafte Beibehaltung der Regelung für Fälle, in denen es medizinisch sinnvoll ist. Die Versorgung der Patienten sei ansonsten immer schwerer sicherzustellen, erklärte die erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. Grundvoraussetzung müsse sein, dass die Krankschreibung nur für maximal sieben Tage gelte und der Patient der Praxis bekannt sei.

„Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr!“, sagte sie. „Das gilt insbesondere in den akuten Infektwellen, wie wir sie vergangenen Winter erlebt haben. Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten.“

Telefon-AU soll fester Bestand der Versorgung werden

Weswegen eine Regelung, die in den vergangenen Jahren hervorragend funktioniert habe, jetzt ohne Not gestrichen werden solle, sei schlichtweg nicht nachvollziehbar, argumentierte Buhlinger-Göpfarth weiter. „Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patientinnen und Patienten und können am besten einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll ist und wann nicht. Wir müssen die knappen ärztlichen Ressourcen möglichst effizient einsetzen, sonst fehlt die Zeit am Ende an anderer Stelle.“

Buhlinger-Göpfarth forderte weiter, dass die Telefon-AU ein fester Bestandteil der Versorgung werden solle. Im gleichen Zuge solle die bisherige Einschränkung auf Atemwegserkrankungen aufgehoben werden, sodass auch Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt leiden und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürfen, der Weg in die Praxen erspart bleibe.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigte sich enttäuscht. Eine dauerhafte Beibehaltung der Sonderregelung wäre für Ärzte wie Patienten eine große Entlastung gewesen. Es sei bedauerlich, dass sich der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss nicht zu einer verbraucherfreundlichen Regelung habe durchringen können. Es sei daher Zeit, dass sich der Gesetzgeber der Sache annehme, erklärte der Verband.

Die zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 eingeführte Sonderregelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ohne Praxisbesuch war mehrfach vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verlängert worden. Sie lief Ende März aus.

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