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Organspende: Unterschiedliche Regelungen im Ausland

pr/ps
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Bei der Organspende im Ausland gelten oft andere Regeln als in Deutschland. Darauf weist der BKK-Landesverband Nordwest hin.

Unfallopfer ohne Organspendeausweis können im Ausland trotzdem zu Spendern werden. Denn in vielen europäischen Ländern wie etwa Österreich, Italien oder Spanien gilt - im Gegensatz zu Deutschland - die Widerspruchsregelung. Sie erlaubt, dass nach Eintritt des Hirntods automatisch Organe entnommen werden dürfen - außer man hat ausdrücklich etwas anderes festgelegt.

Der BKK-Landesverband Nordwest rät Urlaubern, die ins Ausland reisen, einen Organspendeausweis mit Beiblättern in entsprechenden Sprachen mitzuführen, damit die jeweilige persönliche Entscheidung im Ausland berücksichtigt wird. Darin könne derjenige der Organentnahme auch widersprechen

Grundsätzlich ändere sich für Organspender bei einem tödlichen Unfall aber im Ausland nichts, weil die Vermittlungsstelle Eurotransplant für eine gerechte Verteilung von Spenderorganen in Europa sorge. Zudem würden in jedem Fall die Angehörigen von den zuständigen Organisationen im Ausland informiert. An den Eurotransplant-Verbund angebunden sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Ungarn, Slowenien und Kroatien.

Informationen zu den Regelungen der einzelnen Länder und passende Formulare:www.dso.de.

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