Papierberge zum Schutz der Apotheken
In Deutschland ist aus Sicht der Apotheker kein Patient auf den Versandhandel mit Arzneimitteln angewiesen. «Die Präsenzapotheken sind in der Lage, die Versorgung sicherzustellen», sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände gestern im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Zuvor überreichte er symbolisch die Unterschriftenlisten an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Edgar Franke (SPD) und seinen Stellvertreter Rudolf Henke (CDU/CSU).
"Apotheke vor Ort soll erhalten bleiben"
Mehr als 6.000 Apotheken aus allen Bundesländern haben laut ABDA zehntausende Unterschriftenlisten eingeschickt, die aneinandergereiht eine Strecke von mehr als 20 Kilometern ergeben. „Wir freuen uns, dass der Gesundheitsausschuss mit der Entgegennahme der Unterschriften die Sorgen und Nöte der Menschen ernst nimmt", sagte ABDA-Präsident Schmidt. "Allerdings vermissen wir ein ebenso eindeutiges Handeln unserer Abgeordneten. Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, den Versand von Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zurückzuführen. Wenn schon 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten so handeln, sollte auch in Deutschland nichts dagegen sprechen.“
Hintergrund ist ein EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Herbst letzten Jahres ein Urteil erlassen, wonach die gesetzliche Festlegung eines einheitlichen Apothekerpreises für verschreibungspflichtige Medikamenten als Verstoß gegen EU-Recht gesehen wird (siehe zm-online:"Preisbindung für Medikamente auf Rezept gekippt"). Bei der deutschen Gesetzgebung handelt es sich laut EuGH um eine "nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien EU-Warenverkehrs". Eine Folge des Urteils könnte sein, dass europäische Versandapotheken ihren Kunden Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren - oder auch höhere Preise verlangen. Apotheken in Deutschland sind derzeit gegenüber ihren europäischen Kollegen benachteiligt, weil für sie die Preisbindung nach wie vor gilt.
Gröhe reagierte mit Gesetzentwurf
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten (dieser ist in Deutschland seit 2003 erlaubt) wieder verbietet (siehe zm-online:"BMG plant Rx-Versandhandelsverbot"). Demnach sollen Rx-Medikamente dann nicht mehr versendet werden dürfen. So will das Ministerium die Ungleichheit zwischen inländischen (Versand-)Apotheken und Versandapotheken im EU-Ausland beseitigen.
Der Entwurf ist jedoch strittig. Während die ABDA die Gesetzesinitiative als "richtigen Schritt" begrüßt, wendet sich die SPD gegen das Versandverbot. Das Wirtschafts- und das Justizministerium sowie das Finanzministerium melden europarechtliche Bedenken gegen das Verbot an. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode ist nicht mehr zu rechnen. Gestern wurde der Entwurf im Gesundheitsausschuss beraten.