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Paragraf 22a verbessert die Mundgesundheit

dg/bgbl
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Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist in Kraft. Paragraf 22a ist für Zahnärzte wichtig: Die Neuerungen in der zahnmedizinischen Versorgung kommen insbesondere älteren Versicherten zugute.

Das Bundesgesetzblatt hat am 22. Juli das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz veröffentlicht. Damit ist es seit gestern in Kraft, nachdem es am 10. Juli im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde passierte. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 11. Juni verabschiedet.

Bei der Versorgung in der Zahnmedizin wird der Paragraf 22 um Paragraf 22a "Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen" erweitert. Demnach haben Versicherte, die einer Pflegestufe zugeordnet sind, Eingliederungshilfe erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach eingeschränkt sind, Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.

Die Neuerungen im Überblick

  • Erhebung eines Mundgesundheitsstatus

  • Aufklärung über Bedeutung der Mundhygiene

  • Maßnahmen zur Erhaltung der Mundhygiene

  • Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege

  • Entfernung harter Zahnbeläge

  • Pflegepersonen des Versicherten  werden in die Aufklärung einbezogen

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