Parität in der GKV: Oppositionsantrag gescheitert
Die Oppositionsfraktionen hatten zwei Anträge zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der GKV in den Bundestag eingebracht. Die Antragsteller führten an, dass GKV-Versicherte durch Zusatzbeiträge höher belastet werden als die Arbeitgeber. Weiterhin plädierten sie für die vollständige Wiederherstellung der paritätischen Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen der GKV. Die Regierungsfraktion hat beide Anträge abgelehnt.