Delegiertenversammlung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)

"Patienten sollen bei ePA selektiv Zugriff genehmigen und sperren können"

mth/pm
Nachrichten
Auf der Delegiertenversammlung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wurden unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) und das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) diskutiert. Für die Therapeuten steht der Patientenschutz im Fokus.

In einer Pressemitteilung betont der DPtV, dass Nutzer "volle Transparenz über die Verwendung ihrer Daten erhalten" müssten; das gelte gleichermaßen für die ePA, für den Einsatz elektronischer Gesundheits-Apps und für "Datenspenden" oder Ähnliches.

Hervorgehoben wird, dass die Nutzung der ePA freiwillig bleiben müsse. Patienten müssten von Anfang an selbst entscheiden können:   

  • ob sie Daten einstellen wollen

  • welche Daten sie einstellen wollen

  • welche Daten sie wem offenbaren/weitergeben wollen.

Der Datenschutz müsse auch bei Speicherung der Daten auf Servern oder Clouds gesichert sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder getrennte Datenpakete; Server/IT-Systeme sollten in Deutschland stehen. Die Speicherung sollte möglichst dezentral erfolgen.

Indikationsstellung muss bei Arzt beziehungsweise Therapeuten liegen

Eine weitere Forderung: Die Indikationsstellung für den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen muss beim Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten liegen.

Die Praxen seien bei der Installation, Nutzung und Sicherheitsfragen angemessen zu unterstützen. Die Bedenken und Sorgen der "TI-Verweigerer" dürften nicht mit Strafzahlungen belegt, sondern müssten ernst genommen und die Bedenken ausgeräumt werden.

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