Investitionsschub

Pflege-Rettungsschirm verlängert

silv/pm
Der Bund und Länder stellen 4,3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren können. Zudem wird der Corona-Schutzschirm für Kliniken verlängert.

 Ab 1. Oktober 2020 sollen keine Pauschalen mehr gezahlt werden, um Einnahmeausfälle wegen freier Betten und verschobener Behandlungen finanziell aufzufangen. Verzeichnen Kliniken Erlösrückgänge, sollen diese gemeinsam mit den Krankenkassen ermittelt und ausgeglichen werden.

Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen – zum Beispiel bei persönlichen Schutzausrichtungen – können laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Zeitraum Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Im Bereich der Pflege werden „wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert“.

Kliniken brauchen Investitionsschub

Das Bundeskabinett hat mit dem Drei-Milliarden-Investitionsprogramm jetzt dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Spahn: „Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub. Bund und Länder investieren deshalb über vier Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit. So verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“

Mit diesem Gesetz wird das von der Koalition im Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten.

So sollen die Milliarden eingesetzt werden

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ihm werden ab 1. Januar 2021 vom Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und die Krankenhausträger sollen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernehmen. Neben den Ausbau von Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit soll das Geld auch für Patientenportale, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie personelle Maßnahmen eingesetzt werden.  

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