Pflege-TÜV bringt keine bessere Qualität
Der Fachbereich Gesundheit und Pflege an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz haben die Ergebnisse des zweiten Teils der Begleitforschung zur Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung im stationären Bereich (PTVS) vorgelegt. Im Zentrum stand die Frage, was die Qualitätsprüfungen für die Einrichtungen bedeuten und welche Anreize beziehungsweise Verhaltensänderungen daraus auf Anwenderseite resultieren.
Anreiz zur Dokumentation statt zur Pflege
Einfluss auf die besseren Noten habe ferner ein routinierterer Umgang mit der für die Bewertung notwendigen Dokumentation seitens der Einrichtungen und der Prüfer. "Mit den derzeitigen Transparenzkriterien kann offensichtlich weniger die pflegerische Ergebnisqualität beurteilt werden als vielmehr die Anpassungsfähigkeit der Einrichtungen an ein bestehendes Prüfverfahren“, sagt Prof. Dr. Johannes Möller, Dekan des Fachbereichs Gesundheit und Pflege an der HFH. "Zudem werden scheinbar ungünstige Anreize gesetzt - und zwar für eine Umlenkung von Ressourcen von der direkten Pflege hin zu Dokumentationsaufgaben.“
Vergleiche sind nur begrenzt möglich
Zudem hat man das Ziel, die Heime mit dem Verfahren zu vergleichen, nur begrenzt erreicht , "da Art und Ausmaß der in den Einrichtungen festgestellten und entsprechend bewerteten Mängel anhand eines Transparenzberichts nur schwerlich beurteilt werden können“, sagt Heidi Panhorst, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Fachbereichs und Mitverfasserin der Studie.
Dr. Dr. Gundo Zieres, Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz, sieht die grundsätzliche Kritik an den Pflege-Transparenzvereinbarungen durch diese Ergebnisse bestätigt: "Diese Studie zeigt, dass die gegenwärtigen Pflege-Transparenzvereinbarungen einer tatsächlichen Qualitätsverbesserung im pflegerischen Handeln der Pflegeheime sogar eher entgegen stehen können und falsche Anreize gesetzt werden. Hier sind dringend grundlegende Verbesserungen vonnöten.“
Der MDK Rheinland-Pfalz führt seit Mitte des Jahres 2009 Qualitätsprüfungen in allen Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz auf der Basis der Ende 2008 beschlossenen PTVS und der entsprechenden im Juli 2009 verabschiedeten Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) durch.