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Pflegeberufegesetz ist verabschiedet

pr
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In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 7. Juli dem Pflegeberufegesetz zugestimmt. Die bisher im Altenpflegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden damit zusammengeführt.

 Dem Votum lag eine monatelange kontroverse Diskussion in der Koalition zugrunde. Geeinigt hatte man sich jetzt auf eine zweijährige gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Im dritten Jahr soll eine Spezialisierung möglich sein, und zwar in den Bereichen Gesundheits-, Kinderkranken- und Altenpflege. Der Schwerpunkt soll jedoch auf der Generalistik liegen. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege sollen so die Einsatzfelder von Pflegern durch Wechselmöglichkeiten vergrößert werden.

Die Ausbildung soll für alle Auszubildenden kostenlos sein

Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Die Ausbildung soll für alle Auszubildenden kostenlos sein und über einen Landesausbildungsfonds finanziert werden, an dem alle Akteure im Pflegebereich beteiligt sind. Das erste Ausbildungsjahr soll 2020 beginnen.

BZÄK will Bausteine zur Mundgesundheit in der Pflegeausbildung verankern

Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes werden auch die die entsprechenden Ausbildungsverordnungen erarbeitet, die dann durch eine - noch zu schaffende - Bundesfachkommiss in ein konkretes Unterrichts-Curriculum umsetzten sollen. Der Ausschuss Alterszahnheilkunde der Bundeszahnärztekammer hat angeregt, im Rahmen dieser Kommission die curricularen Bausteine zu Mundgesundheit in der Pflegeausbildung von DGZMK und BZÄK einzubringen. Diese werden derzeit aktualisiert und praxisnaher ausgestaltet.

Darüber hinaus hat der Bundesrat unter anderem auch das Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften auf den Weg gebracht, das die Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Bestimmt werden Details zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Bewertungsausschuss und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zum gesetzlichen Auftrag des G-BA zur Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren für den Krankenhausbereich, oder zum Entlassmanagement in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. In der laufenden 18. Wahlperiode brachte das Bundesgesundheitsministerium insgesamt 28 Gesetze und rund 40 Verordnungen zum Abschluss.

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