"Phase-out" von Amalgam bis Ende 2022
Am 13. Oktober wurde bei der Abstimmung über die geplante EU-Quecksilberverordnung mit großer Mehrheit ein Kompromissantrag zur künftigen Nutzung von Dentalamalgam angenommen - er sieht neben der verbindlichen Einführung von Amalgamabscheidern und der alleinigen Nutzung von verkapseltem Amalgam auch ein Verbot der Verwendung von Amalgam bei schwangeren und stillenden Frauen sowie bei Milchzähnen vor.
Amalgam soll nur noch zulässig bei medizinisch zwingend indizierte Ausnahmen sein
Darüber hinaus fordert der Ausschuss ein schrittweises Auslaufen („phase-out“) von Amalgam bis Ende 2022. Über dieses Datum hinaus soll der Werkstoff nur noch in medizinisch zwingend indizierten Ausnahmefällen genutzt werden. Das geht deutlich über die Vorgaben der Minamata-Konvention hinaus, die lediglich eine Reduzierung der Amalgamnutzung („phase-down“) vorsieht. Der CED und die BZÄK hatten im Vorfeld ihre Kritikpunkte an einem Phase-out gegenüber den ENVI-Mitgliedern geäußert. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Parallel finden Beratungen auf Ratsebene statt. Dort gibt es derzeit keine Mehrheit für ein Phase-out von Amalgam. Offen ist, ob die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten dem Phase out zustimmen. Während in Deutschland Amalgamabscheider seit langer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es in neun EU-Mitgliedstaaten keine gesetzliche Pflicht dafür. Die Kommission schätzt, dass derzeit ein Viertel aller Zahnarztpraxen in der EU keinen Amalgamabscheider hat.
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