PKV: Niedrigzinsen in der Vollversicherung
Wie aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung hervorgeht (Drucksache 18/10101, 21.10.2016), hatten 2015 insgesamt 36 Unternehmen, die Krankheitskostenvollversicherungen anbieten, den ursprünglichen Rechnungszins von 3,5 Prozent nicht nachweisen können. 2016 betreffe dies alle 27 Anbieter.
BaFin-Prognose: Rechnungszins 2019 über 2,2 Prozent
Die Linke führte in ihrer Anfrage an, dass die PKV stark von den Auswirkungen der lang anhaltenden Niedrig- und Null-Zinsphase betroffen sei. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus würden bei den PKV-Unternehmen weitere Beitragserhöhungen erwartet. Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass laut Prognosen, die der BaFin vorliegen, der durchschnittliche tarifliche Rechnungszins bei einem Großteil der PKV-Unternehmen im Jahr 2019 bei über 2,2 Prozent liege. Die PKV-Unternehmen hätten im Rahmen ihrer Beitragsanpassung die Möglichkeit, Beitragsauswirkungen über mehrere Jahre zu strecken, um unzumutbare Beitragssprünge zu vermeiden.
Auf die Frage nach Leistungsbeschränkungen im Basis- und Standardtarif gegenüber GKV-Versicherten antwortet die Regierung, dass die konkrete Ausgestaltung des Leistungsumfangs im Basistarif dem PKV-Verband unter Aufsicht des BMG unterliege. Das Leistungsniveau des Standardtarifs orientiere sich grundsätzlich am GKV-Leistungsniveau, könne aber bei bestimmten Leistungen auch davon abweichen. 2015 seien 115.00 Personen im Notlagentarif versichert gewesen, 45.000 Personen im Standardtarif und 59.400 Personen im Basistarif.
Der Standardtarif betrifft nur Versicherte mit vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen. Privat Versicherte mit nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen haben die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.