Praktikerpreis der DGPZM ausgeschrieben
Primär richtet sich der DGPZM-Praktikerpreis an niedergelassene Zahnärzte, aber auch Institutionen wie Gesundheitsbehörden oder Kindergärten, die in der Präventivzahnmedizin tätig sind, können sich bewerben.
„2018 hatten wir viele gute Bewerbungen, von denen wir die drei besten zur Endausscheidung zu unserer Jahrestagung nach Dortmund einladen konnten. Dort ist uns die Entscheidung so schwer gefallen, dass wir sogar ausnahmsweise zwei erste Plätze vergeben haben“, sagt Dr. Lutz Laurisch, der Vizepräsident der DGPZM.
Der Preis ist mit einer Anerkennung von 1.000 Euro dotiert und wird von der Firma IvoclarVivadent gesponsert.
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Bewerbungen können bis zum 31. März 2019 eingereicht werden. Zur Teilnahme ist eine Kurzdarstellung des Konzepts in Form eines Abstracts per E-Mail als PDF-Datei bei der DGPZM (info@dgpzm.de) einzureichen. Im Abstract sind in einer Autorenzeile die am Konzept beteiligten Personen sowie eine Korrespondenzadresse anzugeben.
Der Text des Abstracts sollte 2.000 Zeichen (ohne Überschrift, Autorenzeile und Korrespondenzadresse) nicht überschreiten. Das Format kann detailliert in den Autorenrichtlinien der DGZ eingesehen werden, die auf der Homepage der DGPZM bereitstehen. Mit Eingang der Bewerbung erfolgt eine Empfangsbestätigung durch die DGPZM.
Die Präsentation erfolgt auf dem 1. Deutschen Präventionskongress der DGPZM am 17./18. Mai 2019 in Düsseldorf als Kurzvortrag. Das beste Konzept wird noch auf derselben Tagung mit dem DGPZM-Praktikerpreis ausgezeichnet.