Praxiskonto: Keine Gebühr pro Buchung
Ein Versicherungsmakler hatte gegen eine Klausel in den AGB seines Vertrags mit der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau geklagt, weil darin ein Entgelt „pro Buchungsposten“ vorgesehen war. Der BGH erklärte diese Klausel für unwirksam und nichtig: Alle Regelungen in Girokontenverträgen, die der Bank einen Entgeltanspruch einräumen, sind den Richtern zufolge ungültig.
Der Makler erhielt von der Sparkasse rund 77.600 Euro an Buchungsgeldern zurück, die das Institut ihm zwischen 2007 und 2011 berechnet hatte. Iimmer wenn es zu einer Ein- und Auszahlung kam, wurden ihm 32 Cent pro Buchungsposten abgezogen. Laut Vertrag musste er auch Gebühren für Falschbuchungen bezahlen. Auch dies erklärte der BGH für unwirksam: Eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführt.
BGHUrteil vom 28.7.2015Az.: Z XI ZR 434/14