Prozess: Arzt zieht elf Zähne ohne Einwilligung
Für diese am 14. April 2010 durchgeführte Handlung war der Zahnarzt vom Amtsgericht Stendal (Sachsen-Anhalt) wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zwei Jahren Berufsverbot verurteilt worden, wie das Landgericht mitteilte. Dagegen war der 42 Jahre alte Mediziner in Berufung gegangen. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Sachsen-Anhalt sind es nicht die ersten Vorwürfe gegen den Mann. Das Landgericht hat vorerst vier Prozesstage anberaumt.
Erst am Montag war in einem ähnlichen Fall ein wegen Körperverletzung verurteilter Zahnarzt vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Verlust seiner ärztlichen Zulassung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab und bestätigte den Entzug der Approbation. Er war außerdem zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er einem Patienten unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund zwanzig Zähne gezogen hatte. Gefragt hatte er den Patienten nicht.
Zudem war gegen den Zahnarzt per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob ein Zusammenhang zwischen beiden Fällen besteht, wollte das Verwaltungsgericht nicht mitteilen. Das sei aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, sagte ein Sprecher.
Im jetzt verhandelten Fall hatte der Mann die Patientin nicht in seiner Praxis, sondern eigens in einem Krankenhaus behandelt. Das Motiv des Mannes ist unklar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens fünf der Zähne hätten gerettet werden können. Die Kassenärztliche Vereinigung lässt mitteilen, dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handele. Und dass man gegen derart ausgeprägte kriminelle Energie machtlos sei.