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QM-Richtlinie: Nichts Neues für ZÄ

pr/pm
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen. Sie löst die drei bestehenden Richtlinien für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser ab. Für Zahnärzte ergibt sich kaum Neues.

Aus Sicht der KZBV enthält die Richtlinie kaum Neues. Alles sei wesentlich schon in den QM-Ausarbeitungen von KZVen und Kammern  enthalten. Auch die "neuen " Themen Arzneimittelsicherheit und Sturzmanagement sollten schon in jeder Praxis präsent sein," kommentiert der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz.

Empfehlungen zur Einführung von OP-Checklisten sind nur bei einer Zusammenarbeit von Zahnarzt und Anästhesist und bei der Lachgasanalgesie wichtig

"Die Empfehlungen zur Einführung von OP-Checklisten betreffen den zahnärztlichen Bereich grundsätzlich nicht. Sie beziehen sich wesentlich auf das Zusammenspiel von zwei oder mehr Ärzten. Lediglich zum Beispiel bei einer Zusammenarbeit von Zahnarzt und Anästhesist ist eine solche Liste zielführend. Und bei einer Lachgasanalgesie, die nur der Zahnarzt womöglich vornimmt, sollte eine solche Liste zu dessen eigener Sicherheit erstellt sein."

"Auch nach Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der QM-Experten der Länderkammern enthält diese Richtlinie wenig Neues", bilanziert BZÄK-Vizepräsident Prof. Christoph Benz. "So hat sich die Liste der anzuwendenden QM-Methoden und -Instrumente lediglich um die Punkte OP-Checklisten (bei Sedierung und operativen Eingriffen durch zwei oder mehr Ärzte), Arzneimitteltherapiesicherheit und Schnittstellenmanagement erweitert." Die Bundeszahnärztekammer werde in enger Abstimmung mit den Länderkammern sicherstellen, dass die bestehenden QM-Systeme überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den Zahnärztinnen und Zahnärzten rechtzeitig eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen.

Die Richtlinie enthält  Regelungen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung von QM zukünftig systematisch evaluiert und veröffentlicht werden, erklärte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat den Auftrag, hierzu eine neue Methodik zu erarbeiten. Solange diese Hinweise und Empfehlungen noch nicht vorliegen, greife für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich weitestgehend das bisherige QM-Berichtssystem.

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