Qualität entsprach Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes
Den Vorwurf, der Bund habe unbrauchbare Masken Obdachlosen und Hartz IV-Empfängern anbieten wollen, weist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zurück. „Die Schutzmasken, um die es in der aktuellen Diskussion geht, sind intensiv geprüft worden, gemeinsam mit TÜV Nord und Dekra. Auch ohne EU-Zertifikat haben sie nachweislich alle Eigenschaften, die für den Infektionsschutz nötig sind”, erklärt Spahn.
Hintergrund ist die Verwendung aus China importierter Masken vom Typ N95, die zur Verteilung an Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose und Menschen mit Behinderung vorgeschlagen worden waren. Sie seien demnach nicht minderwertig gewesen. Das BMG habe bei seinen Beschaffungen in der damaligen Notlage strikt auf Qualität geachtet. Soweit die Mangelhaftigkeit von Material festgestellt wurde, sie die Ware nicht abgenommen oder bezahlt worden, erklärt das BMG. Dies sei der Grund für die zahlreichen zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn.
Diese Masken erfüllen die Anforderungen an den Infektionsschutz
Aus einem „Faktenblatt zur aktuellen Berichterstattung” des BMG geht hervor, dass für die betreffenden Masken keine Temperaturüberprüfung stattfand, wie sie die EU-Kommission empfiehlt. Das BMG erklärt dazu, die Temperaturkonditionierung sei für "den Arbeitsschutz-, aber nicht den Infektionsschutz vorgesehen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich diese besonderen Temperaturen im Pandemiealltag - anders als möglicherweise in einzelnen Bereichen des Arbeitsschutzes - nicht stellen. Die Masken hätten zwar keine EU-Zertifizierung, seien aber beim Infektionsschutz sich, „...und das ist das Entscheidende”, betont Spahn.
BMG plant Nationale Reserve
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