Quarantänedauer verkürzt sich auf fünf Tage
Mit den neuen Empfehlungen verkürzt sich die angeordnete Quarantäne-Zeit für positive Getestete auf fünf Tage, wenn der Folgetest negativ ausfällt. Die Regelung ist mit der dringenden Empfehlung verbunden, sich nach dieser Zeit wiederholten testen zu lassen beziehungsweise sich selbst zu testen. Kontaktpersonen der Infizierten, etwa aus demselben Haushalt oder der Schule, müssen nicht mehr in Isolation, sollen sich aber dringend täglich testen und weiterhin ihre Kontakte reduzieren – ganz besonders zu vulnerablen Personengruppen.
Für Beschäftigte des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten gelten die neuen Regelungen wie für die Allgemeinbevölkerung mit einem Zusatz: Bedingung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist die Symptomfreiheit in den 48 Stunden vor der möglichen Freitestung.
Die Freitestung darf frühestens nach fünf Tagen per negativem Antigentest oder PCR-Test erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist durch die Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich. Für die Kontaktpersonen gelten die Regelungen wie für die Allgemeinbevölkerung – mit dem Zusatz einer täglichen Antigen-Schnelltestung vor Dienstantritt bis einschließlich dem fünften Tag.
Das RKI verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Übersicht der vom Paul-Ehrlich-Institut geprüften Antigen-Schnelltests.