Empfehlung des Robert Koch-Instituts

Quarantänedauer verkürzt sich auf fünf Tage

LL
Gesellschaft
Beschäftigte des Gesundheitswesens können sich nach fünf Tagen freitesten, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomlos waren. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen angepasst.

Mit den neuen Empfehlungen verkürzt sich die angeordnete Quarantäne-Zeit für positive Getestete auf fünf Tage, wenn der Folgetest negativ ausfällt. Die Regelung ist mit der dringenden Empfehlung verbunden, sich nach dieser Zeit wieder­holten testen zu lassen beziehungsweise sich selbst zu testen. Kontaktpersonen der Infizierten, etwa aus demselben Haushalt oder der Schule, müssen nicht mehr in Isolation, sollen sich aber dringend täglich testen und weiterhin ihre Kontakte reduzieren – ganz besonders zu vulnerablen Personengruppen.

Für Be­schäf­tigte des Gesund­heits­wesens, in Alten-­ und Pflege­ein­rich­tun­gen sowie ambu­lanten Pflege­diensten gelten die neuen Regelungen wie für die Allgemeinbevölkerung mit einem Zusatz: Bedingung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist die Symptom­frei­heit in den 48 Stunden vor der möglichen Freitestung.

Die Freitestung darf frühestens nach fünf Tagen per ne­ga­tivem Anti­gen­test oder PCR-Test erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist durch die Leistungs­erbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich. Für die Kontaktpersonen gelten die Regelungen wie für die Allgemeinbevölkerung – mit dem Zusatz einer täglichen Antigen-Schnelltestung vor Dienstantritt bis einschließlich dem fünften Tag.

Das RKI verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Übersicht der vom Paul-Ehrlich-Institut geprüften Antigen-Schnelltests.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.