Rechtsgrundlagen zur Behandlung von Asylbewerbern
Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und damit als Asylbewerber gelten, haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die entsprechende Kostenerstattung richtet sich nach dem AsylbLG. Maßstab ist laut Gesetz jeweils der "akute Behandlungsbedarf".