Reihen- oder Parallelbetrieb ist nicht entscheidend!
Unabhängig vom Anschluss an die TI sei jeder Praxisinhaber für die Sicherheit der Patientendaten verantwortlich: "Er muss für die Praxis technische und organisatorische Maßnahmen für den Datenschutz festlegen. Hierzu zählen neben der Netzwerksicherheit auch Punkte wie die Verwendung eines Virenschutzes und sicherer Passwörter."
Auf die Sicherheit der TI-Infrastruktur kann sich der Arzt verlassen
Die KBV stellt dabei auch klar, dass für die TI-Infrastruktur selbst die Praxis nicht verantwortlich ist: "Dagegen haben Praxen bei der Anbindung an die TI nur wenig Einfluss, da die gesamte Architektur der TI und die einzelnen Komponenten von der gematik spezifiziert und zertifiziert wurden. "Auf deren Sicherheit kann er sich daher prinzipiell verlassen. In einem Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die gematik klar, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht haften, sofern die zugelassenen Konnektoren vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben würden."
Seriell versus parallel
Quelle: KBV
Die KBV verweist zudem auf ihre bis zur Fertigstellung der neuen IT-Richtlinien gültigen Empfehlungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in den Praxen. Eine ähnliche Empfehlung gibt es mit dem
Leitfaden von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
auch für Zahnarztpraxen.