Rentner verlieren in Karlsruhe
Mehrere Rentner sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen stagnierende Altersbezüge und steigende Krankenkassenbeiträge gescheitert. Die Richter konnten keinen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Senioren erkennen und wiesen die Klagen daher ab (AZ: 1 BvR 79/09 und andere).
Rente stagniert, Kassenbeitrag steigt
Die fünf Rentner hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Rentenbeiträge zum 1. Juli 2005 nicht stiegen, sie aber einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zur Krankenversicherung leisten mussten. Dieser Sonderbeitrag für Arbeitnehmer und Rentner wurde erhoben, um Arbeitgeber durch Senkung der Lohnnebenkosten zu entlasten. Bereits in den Vorinstanzen waren die Senioren mit ihren Klagen gescheitert.
"Verfassungsrechtlich gerechtfertigt"
Die Verfassungsrichter billigten nun das Vorgehen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und gestanden dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum bei der Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge zu. Die Maßnahmen seien "verfassungsrechtlich gerechtfertigt", hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.
Die damalige rot-grüne Koalition hatte mit ihrem Vorgehen auf den demografischen Wandel reagiert und verhindern wollen, dass der Rentenbeitragssatz im Jahr 2030 auf mehr als 22 Prozent steigt. Dass die Regierung die Formel zur Berechnung des Rentenwertes geändert habe, sei daher "von gewichtigen öffentlichen Interessen bestimmt" gewesen, hieß es. Infolge der Änderungen war eine Rentenanhebung ausgeblieben.