Respire UKPS jetzt auch über GKV abrechenbar
UKPS statt CPAP-Maske
Mit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen mit UKPS in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, rückt die zahnärztliche Schlafmedizin in den Fokus von Praxen und Patienten. Schlafbezogene Atmungsstörungen, zu denen auch das weitverbreitete habituelle Schnarchen und die Schlafapnoe gehören, wurden in der Regel bisher von Schlafmedizinern mit einer Überdrucktherapie (CPAP) durch eine Nasenmaske behandelt. Kann diese Therapie nicht erfolgreich durchgeführt werden, steht jetzt für gesetzlich versicherte Patienten die UKPS-Behandlung als sogenannte Zweitlinientherapie zur Verfügung,
Therapieführung durch Ärzt:innen mit Zusatzweiterbildung
Grundsätzlich gilt dabei: Ärzt:innen und Zahnärzt:innen müssen die Versorgung mit einer UKPS immer interdisziplinär durchführen, patientenindividuell und nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen. Leistungen zur Diagnostik und Therapie mit einer UKPS sind immer Zahnmediziner:innen vorbehalten. Nur sie können feststellen, ob das Gebiss des Patienten für diese Therapie geeignet ist. Wird ein Patient mit leichter oder mittlerer Schlafapnoe zur zahnärztlichen Weiterbehandlung überwiesen, erfolgt immer ein klinischer Befund. Die eigentliche Behandlung mit der UKPS ist also grundsätzlich zahnärztliche Aufgabe. Für weiterführende Informationen gibt es für Schlaflabore und zahnmedizinisches Fachpersonal die Möglichkeit, kostenlose Respire-Kataloge in die Praxis zu bestellen:
Für Rückfragen:
Marco Claassen/ Respire Produktspezialist
Tel + 49 (0) 28 22/71330
https://www.permadental.de/protrusionsschienen/
Online-Katalog-Anforderung:
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Seit 2022 gehören Respire Unterkieferprotrusionsschienen (UKPS) von Whole You als Zweitlinientherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und können über diese abgerechnet werden.