Rezepte: Verschreibung weiter nach telefonischer Anamnese möglich
Das Ausstellen einer neuen Verordnung von Arzneimitteln ist somit weiter bis zum 30. Juni 2020 nach telefonischer Anamnese möglich, sofern der behandelnde Arzt sich nach persönlicher Einschätzung vom Zustand des Patienten durch eingehende Befragung überzeugen kann, meldet der G-BA. Dabei könne das Rezept auch postalisch übermittelt werden.
Die Substitution von Arzneimitteln sei in der Apotheke ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt beschränkt auf die Fälle, in denen
der Arzt einen Austausch des Arzneimittels individuell durch eine entsprechende Kennzeichnung der Verordnung nicht ausgeschlossen hat sowie
keine Verordnung eines Arzneimittels nach Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie ("Substitutionsausschluss-Liste") vorliegt.
In solchen Fällen obliegt es dem verordnenden Arzt zu entscheiden, ob mögliche Infektionsrisiken aufgrund eines eventuellen erforderlichen erneuten Aufsuchens der Arztpraxis und der Apotheke die Risiken eines Austauschs des Arzneimittels aufwiegen.
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit gilt allerdings seit Juni nicht mehr: Für die Krankschreibung ist jetzt wieder eine körperliche Untersuchung notwendig.