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Richtig delegiert

sg/pm
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Bei der Versorgung haben KBV und Krankenkassen eine Vereinbarung zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal getroffen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft.

Die Vereinbarung regelt beispielhaft, bei welchen Tätigkeiten nichtärztliches Personal ärztliche Leistungen erbringen darf und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Vorausgesetzt ist mindestens der Abschluss als Medizinische Fachangestellte oder eine vergleichbare medizinische oder heilberufliche Ausbildung. Zudem muss zwischen dem nichtärztlichen Mitarbeiter und dem delegierenden Vertragsarzt ein dienstvertragliches Verhältnis bestehen.

Die Verantwortung bleibt in ärztlicher Hand

Angesichts der Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und den Kassen erklärte KBV-Chef Dr .Andreas Köhler: "Das Prinzip Delegation statt Substitution ist für uns immer oberstes Ziel gewesen. Die Verantwortung für Qualität und Angemessenheit einer delegierten Leistung darf nicht abgegeben werden, sondern muss in den Händen der niedergelassenen Ärzte liegen." Genau dieses Prinzip spiegele sich in der Vereinbarung wider. Mit der Vereinbarung sei damit Rechtssicherheit geschaffen worden.

Nach der Vereinbarung trägt der Arzt die Verantwortung, ob und an wen er eine Leistung delegiert. Er muss zugleich seiner Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungspflicht nachkommen. Ausschlaggebend über den Umfang der Anleitung und Überwachung ist die Qualifikation der nichtärztlichen Angestellten. Höchstpersönliche Leistungen wie Anamnese, Indikations- und Diagnosestellung oder operative Eingriffe, die nur der Arzt aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse erbringen kann, dürfen nicht delegiert werden. 

MFA kennen die Sorgen der Patienten

„Besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist die Vereinbarung das richtige Signal. Die Delegation ärztlicher Leistungen ist aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Medizinische Fachangestellte für uns Ärzte enorm wichtig sind. Sie kennen die Sorgen und Nöte der Patienten und nehmen uns eine Menge Arbeit ab“, sagte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.

Mit dem im Januar 2012 eingeführten Versorgungsstrukturgesetz hatte der Gesetzgeber KBV und Krankenkassen beauftragt, eine Vereinbarung zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal zu schließen. Den Vertragsentwurf erarbeitete die KBV gemeinsam mit der Bundesärztekammer. .

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