GKV-Spitzenverband

Rund 8 Milliarden Euro für Hilfs- und Pflegehilfsmittel

mth/pm
Nachrichten
Gesetzlich Versicherte erhielten 2018 Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von 8,07 Milliarden Euro, meldet der GKV-Spitzenverband. Zum Vergleich: Die GKV-Kosten für zahnärztliche Behandlungen betrugen in dem Jahr insgesamt 14,1 Milliarden Euro inklusive Zahnersatz.

Zu diesen Hilfs- und Pflegehilfsmitteln gehören Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzprodukte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Insulinpumpen, Blindenführhunde und Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln.

Zum Vergleich: Für die zahnärztliche Versorgung inklusive Zahnersatz wurden 2017 laut Verband der Ersatzkassen (vdek) 14,1 Milliarden Euro ausgegeben - das sind 6,1 Prozent der gesamten Leistungsausgaben von 217,8 Milliarden Euro.

32.500 Produkte in 2.600 Arten und 41 Gruppen

Im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2018 wurden die 41 Produktgruppen des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses überarbeitet, fortgeschrieben und aktualisiert. Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst jetzt 32.500 Produkte in etwa 2.600 Produktarten.

  • Mit dem motorbetriebenen und computergesteuertenExo-Skelettkönnen Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen.

  • Mechatronische Fußpassteile und Kniegelenkeverhelfen Versicherten sicherer zu gehen, senken das Sturzrisiko und erhöhen die Bewegungsmöglichkeiten.

  • Mitmyoelektrisch gesteuerten Armprothesen, die mithilfe von elektrischer Energie angetrieben werden und die noch vorhanden Muskelspannungen des Armstumpfes verstärken, können Nutzer besser greifen und Gegenstände halten.

  • DasEigengewicht von Rollatorendarf 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten; damit wird die alltägliche Benutzung leichter. Zu mehr Sicherheit tragen darüber hinaus Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren bei.

  • DieNeuregelung bei der Versorgung mit Elektromobilenschreibt vor, dass der individuelle Nutzungsumfang des Versicherten zuvor ermittelt wird; so kann etwa berücksichtigt werden, ob das Elektromobil auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden soll.

Quelle: GKV-SV

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