Sachsen verpflichtet Notärzte zum Rettungsdienst
Wie die in Chemnitz erscheinende "Freie Presse" heute schreibt 2012, konnten in der ersten Hälfte 2013 vor allem in Chemnitz sowie im Zwickauer und mittelsächsischen Raum Hunderte Notarztdienste nicht besetzt werden.
Auch Niedergelassene werden eingebunden
Als Hauptproblem gelte, dass Ärzte und medizinisches Personal aus Krankenhäusern an dem rund um die Uhr abzusichernden Rettungsdienst nur freiwillig teilnehmen. Das wolle die Landesregierung ändern. Sozial- und Innenministerium hätten eine Gesetzesnovelle entworfen. Demnach sollen Krankenhäuser mit Notfallmedizin gegen Kostenerstattung verpflichtet werden, Ärzte für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen. Auch die niedergelassenen Ärzte hätten in dem System mitzuwirken, heißt es der Zeitung zufolge.
Die zuständigen Behörden könnten im Einzelfall sogar Notarztdienste anordnen. Weigerungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Zudem dürften Honorarärzte aus anderen Bundesländern eingesetzt werden.