Anhörung des Gesundheitsausschusses

Sachverständige kritisieren GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

ck
Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der GKV stößt bei Sachverständigen auf breite Kritik. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung warnte vor den möglichen Folgen.

Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren.

Vorgesehen ist auch, die GKV-Liquiditätsreserven weiter abzuschmelzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Als Beitrag zu den Sparmaßnahmen soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei Neupatienten abgeschafft werden. Auch ist für 2023 ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, stellte im Gesundheitsausschuss noch einmal klar, dass von dem zahnärztlichen Versorgungsbereich keine Belastung für die GKV-Finanzen ausgehe und verwies dabei auf den kontinuierlich sinkenden Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den gesamten Leistungsausgaben der GKV, obwohl die gesetzliche Budgetierung in 2012 bereits aufgehoben wurde.

Dies sei Erfolg und Konsequenz einer kontinuierlich präventionsorientierten Versorgungsausrichtung. Ferner stellte der Vorstandsvorsitzende der KZBV heraus, dass aufgrund der laut Gesetzentwurf vorgesehenen strikten Budgetierung der Gesamtvergütung insbesondere die neue präventionsorientierte Parodontitis-Therapie vor dem Aus stünde, da die Leistungen aufgrund eines „Webfehlers im Gesetz” noch nicht in dem Budget abgebildet seien. Dies käme faktisch einer Leistungskürzung gleich und bedeute eine versorgungspolitische Katastrophe.

Parodontitis-Therapie sollte von den neuen Regelungen ausgenommen sein

Er betonte die fatalen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung, da jeder zweite Erwachsene an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis leide. Parodontitis sei die häufigste Ursache für Zahnverlust und steht im bidirektionalem Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Zur Bekämpfung dieser Volkskrankheit habe der G-BA im großen Konsens aller Beteiligten einstimmig die neue PAR-Behandlung verabschiedet und das Bundesgesundheitsministerium habe diese Richtlinie im vollen Wissen um die notwendigen Finanzmittel genehmigt.

Daher schlage die KZBV vor, die Leistungen der neuen Parodontitis-Therapie, analog zu den anderen bereits enthaltenen Ausnahmen für Präventionsleistungen im Finanzstabilisierungsgesetz, von den Regelungen auszunehmen.

Trägt die Versichertengemeinschaftdie Hauptlast?

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wird die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen. Vielmehr werde dadurch die finanzielle Stabilität der GKV fundamental gefährdet. Das geplante Maßnahmenpaket weise zudem eine gravierende Unwucht zulasten der Beitragszahlenden auf.

Beim GKV-Spitzenverband spricht man von „kurzfristigen Notmaßnahmen”. Es bestehe dringend Nachbesserungsbedarf, hieß es während der Anhörung. Die derzeitige Ausgestaltung sehe vor, dass die Versichertengemeinschaft mit bereits erbrachten oder künftig deutlich erhöhten Beitragszahlungen die Hauptlast tragen solle, kritisierte der GKV-Spitzenverband.

Der BKK-Dachverband hält die Maßnahmen für „unausgewogen und stückhaft“. Sie wären nicht nötig, wenn die Beiträge für ALG II-Bezieher aus Steuermitteln finanziert würden, es eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV gäbe und eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel auf sieben Prozent, „wie in anderen europäischen Ländern längst üblich”, erfolgen würde.

Wird die verbesserte „Pflege am Bett” konterkariert?

Die Krankenhäuser seien von der nicht nachhaltigen Vorgehensweise der Bundesregierung in vielfacher Hinsicht schmerzhaft betroffen, machte der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) deutlich. Wenn ab 2024 nur noch die Personalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden können, konterkariere dies das Ziel einer verbesserten „Pflege am Bett“ und verschärfe den Fachkräftemangel.

Abgelehnt wird die Streichung der extrabudgetären Vergütung

Auf Ablehnung beim Spitzenverband Fachärzte Deutschland stieß die beabsichtigte Streichung der extrabudgetären Vergütung „und damit die Abschaffung einer kostendeckenden Vergütung für gegenüber Neupatienten erbrachten fachärztlichen Leistungen”. Die Streichung der erst 2019 eingeführten Vergütung stelle einen politisch schwerwiegenden Vertrauensbruch dar. Auch aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird der Wegfall der Neupatientenregelung „negative Auswirkungen für die Versorgung der Patienten mit sich bringen”.

Kritik gab es auch von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Apotheken seien keinesfalls als Kostentreiber zu sehen, hieß es. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei in den letzten 20 Jahren vielmehr von drei Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Es gebe keinerlei Begründung dafür, dass sie trotzdem durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden sollen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.