Schlechte Kliniken bekommen künftig weniger Geld

ck/dpa
Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Operationen und Patientenversorgung auffallen, sollen künftig weniger Geld bekommen. Auf Dauer laufen sie sogar Gefahr, geschlossen zu werden. Das ist einer der Eckpunkte der Krankenhausreform.

Die Qualität von OPs und die Patientenversorgung sollen künftig bei der Vergütung durch Zu- oder Abschläge eine zentrale Rolle spielen. Darauf verständigte sich die entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene am Freitag in Berlin. Bei der Krankenhausplanung sind Umwidmungen einzelner Stationen bis hin zur Schließung einiger der heute noch knapp 2.000 Kliniken möglich. 

Geplant ist ein Investitions- oder Strukturfonds mit einem Volumen von insgesamt einer Milliarde Euro. Dafür sollen 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht werden. Die Länder, die für Planung und Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig sind, sollen weitere 500 Millionen Euro als Kofinanzierung zur Verfügung stellen. 

Nach drei Jahren soll die Wirkung des Fonds überprüft und entschieden werden, ob er weitergeführt wird. Die SPD-Seite bestand in den Verhandlungen darauf, dass es sich bei den Länder-Ausgaben um zusätzliche Investitionen handeln müsse. 

Spezialisieren statt generalisieren

Ein zentrales Ziel der Qualitätsprüfung ist, dass Krankenhäuser künftig nicht mehr alles machen, sondern sich spezialisieren, um in den verbleibenden Fachbereichen bessere Leistungen zu erbringen. Zur Qualitätsprüfung soll nach den Plänen auch die Qualität der Indikationen gehören. Es gebe offensichtliche Anzeichen, dass - in manchen Regionen und Fachgebieten - zu viele Operationen durchgeführt werden. Dieses Phänomen solle durch Zweitgutachten weiter eingedämmt werden, erläuterte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Auf diese Weise sei auch ein Spareffekt zu erzielen. 

Die Pflege werde künftig mehr kosten, da Pflegepersonal aufgebaut werden müsse. Für drei Jahre sollen hier zusätzliche 660 Millionen Euro investiert werden, erläuterte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Im kommenden Jahr soll nun das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt werden, um die Reform zum 1. Januar 2016 in Kraft setzen zu können. 

Schlechte Qualität muss Konsequenzen haben

Die Krankenkassen mahnten von Bund und Ländern substanzielle Reformschritte bei den Themen Qualität und Investitionen in Krankenhäuser an. Die Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, kritisierte, Deutschland belege bei den Gesundheitskosten weltweit einen Spitzenplatz, schneide bei der Qualität aber nur mittelmäßig ab. "Wenn ein Krankenhaus nachweislich über einen längeren Zeitraum schlechte Qualität produziert, muss das Konsequenzen haben - bis hin zum Ausschluss aus der Versorgung." 

Auch die Planung von Krankenhäusern durch die Länder und die Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen sollten sich strikt an Qualitätskriterien orientieren, betonte Elsner. "Dafür brauchen wir verbindliche Qualitätsstandards auf der Bundesebene, wie Mindestmengen für Knie-Operationen oder einheitliche Definitionen von Notfallversorgung." Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sagte der dpa, eine besondere Schwierigkeit bestehe darin, belastbare Qualitätskriterien zu erarbeiten.

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