Schwachpunkte im System
Diese Zahlen wurden heute auf der gemeinsamen Pressekonferenz des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, und der UPD genannt. Damit hat die UPD auf der Basis von 75.000 Beratungsgesprächen erstmals einen Jahresbericht vorgelegt.
Patientenrechte noch zu wenig bekannt
Demnach betraf gut jede dritte Beschwerde die Patientenrechte. Dieses Thema führt mit fast 10.600 Beratungen die Liste der UPD-Beratungsschwerpunkte an. Ganz oben stand die Frage, welche Leistungen Patienten zustehen und ob sie unberechtigt abgelehnt wurden. Besonders häufig ging es um das Recht auf Einsichtnahme in Krankenunterlagen, gefolgt von Beratungen zu unangemessenen Verhaltensweisen etwa durch Ärzte und Krankenkassen.
Ein weiterer Schwerpunkt der UPD-Beratung: der Verdacht auf medizinische Behandlungsfehler, der fast 6.800 Mal thematisiert wurde. Allerdings, so räumte UPD-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler ein, hatte die UPD nicht nachgeprüft, ob es sich bei den einzelnen Beschwerden auch jedes Mal tatsächlich um eine fehlerhafte Behandlung handelte oder nicht. In 5.101 Fällen wurde in Verbindung mit einem Zahnarzt Rat bei der UPD gesucht. Davon waren 1.165 explizite Beschwerden.
Reizthema Krankengeld
Fast 4.800 Mal war Krankengeld das Gesprächsthema - vor allem die Frage, wann Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben und wie man ihn durchsetzt. Im Fokus stand das Krankengeld auch bei Beratungen im Rahmen psychischer Erkrankungen, die zu den größten Diagnosegruppen im Beratungsgeschehen der UPD zählen. "In der Beratung sehen wir, dass viele Patienten ihre Rechte nicht kennen, geschweige denn einfordern “,sagte Schmidt-Kaehler. "Auch begegnet man ihnen im Medizinbetrieb nicht immer auf Augenhöhe“.
"Der Bericht ist eine hervorragende Grundlage für patientenorientierte Qualitätssicherungsmaßnahmen für Krankenkassen und Ärzteschaft“, betonte Zöller. Jetzt gelte es, die Arbeit an den angesprochenen Punkten kritisch zu hinterfragen. Er werde die Hinweise des Berichts auch in die Politik tragen, damit wenn nötig auch gesetzgeberische Konsequenzen zum Nutzen der Patienten gezogen werden können.
Ausdrücklich lobte Zöller die konstruktive Zusammenarbeit mit der KZBV hinsichtlich der UPD-Monitoring-Ergebnisse. Um das Angebot für die Patienten noch weiter auszubauen, hatten BZÄK, KZBV und UPD eine Kooperation geschlossen. Den hohen Stellenwert der Patientenberatung in der Zahnmedizin hoben auch KZBV und BZÄK hervor.
Eine wertvolle Chancet
KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz erklärte: "Externe Berichte und Untersuchungen, wie der Monitor Patientenberatung der UPD, geben uns wichtige Impulse. Sie sind eine wertvolle Chance für uns, die Zufriedenheit der Patienten mit der Beratung und Behandlung noch weiter zu verbessern. Wir haben jährlich rund 60 Millionen vertragszahnärztliche Behandlungen. Wenn die UPD nun 1.165 Patientenbeschwerden ausweist, ist das zunächst einmal wenig. Aber wir wollen zufriedene Patienten und jeder unzufriedene Patient ist einer zu viel."
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, ergänzte: "Die Besonderheiten in der Zahnmedizin sind einerseits durch die verschiedenen Therapiealternativen und andererseits durch die Kostenbeteiligung der Patienten gekennzeichnet. Dadurch sind die Anforderungen an Aufklärung und Information für die Patienten sehr hoch, bevor gemeinsam entschieden wird.“
Ein kostenfreies Angebot
Oesterreich verwies darauf, dass sich Patienten kostenfrei und umfassend in den Beratungsstellen von Landeszahnärztekammern und KVen beraten lassen können. "Ein wichtiges Angebot, das wir ständig weiterentwickeln.“ Das Beratungsspektrum der zahnärztlichen Beratungseinrichtungen ist in der Broschüre „Patienten im Mittelpunkt“ zusammengefasst. Die Broschüre von KZBV und BZÄK steht kostenlos unterwww.kzbv.deundwww.bzaek.de.
Darüber hinaus bieten die Zahnärzteorganisationen im Internet weitere umfangreiche Informationen: Patienten, die bereits einen Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes haben, finden im Web auf $(LB0:www.zahnarzt-zweitmeinung.de:www.zahnarzt-zweitmeinung.de)$ eine Anlaufstelle, bei der sie eine zweite Meinung zur geplanten Behandlung einholen können. Da häufig Fragen zu Zuzahlungen auftreten, findet sich unterwww.bzaek.de/patienteneine interaktive Musterrechnung, die alle Elemente einer privaten Zahnarztrechnung anschaulich erklärt.
Seit 2006 berät die UPD im Auftrag des Gesetzgebers nach eigenen Angaben unabhängig und kostenfrei in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Seit 2011 wurde dieser Auftrag durch das "Aufzeigen von Problemlagen im Gesundheitssystem" erweitert. Einmal jährlich berichtet die UPD daher über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Ratsuchende erreichen die UPD vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen, über ein kostenfreies Beratungstelefon (fon 0800 0 11 77 22) und den UPD-Arzneimittelberatungsdienst (fon 0351.458 50 49).