„Sensibilisieren – informieren – helfen“: Digitalisierung führt zu mehr Sicherheit im Gesundheitswesen
"Wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter ausgebaut wird, kann die Patientensicherheit gesteigert werden“, sagte Hardy Müller, Geschäftsführer des APS, am Freitag vor Journalisten in Berlin. Rein rechnerisch wären beispielsweise zehn Prozent aller Krankenhausaufnahmen vermeidbar, falls eine konsequente Digitalisierung der Arzneimittel-Verordnung gelingen würde. Bei der laufenden Digitalisierung im Gesundheitswesen gebe es jedoch immer wieder unerwünschte Ereignisse, die die weiter notwendige und sinnvolle Weiterentwicklung behindern würden. Vertrauen in der Öffentlichkeit könne nur dann entstehen, wenn eine transparente Datennutzung gewährleistet werde. Müller: „Wir müssen offen über Chancen und Risiken der Anwendungen sprechen.“
Handlungsempfehlung für Angehörige aller Berufsgruppen und Fachdisziplinen, die in der Gesundheitsversorgung tätig sind: Risikomanagement in der Patientenversorgung
Die Empfehlung soll:
1. ...sensibilisieren:für die mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens einhergehenden neuen beziehungsweise zunehmenden Risiken.
2.... informieren:über mögliche Ursache-Wirkungs-Beziehungen dieser Risiken, um ein Verständnis für diese häufig abstrakten Risiken zu ermöglichen
3.... helfen: eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung für bestehende und geplante digitale Innovationen durchzuführen. So sollen bestehende oder drohende Risiken minimiert werden, damit die Chancen dieser neuen Techniken zum Wohl aller Beteiligten genutzt werden können.
Ob Apps, Wearables oder telemedizinische Anwendungen – neue digitale Entwicklungen beeinflussen die moderne Gesundheitsversorgung immer stärker. Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Patientensicherheit? Können Apps für Patienten einen Beitrag zu mehr Behandlungssicherheit leisten? Welche Digitalisierungsstrategien verfolgen Krankenkassen, Praxen und Kliniken? Sind in Deutschland die Aktivitäten sinnvoll vernetzt – oder geht es mehr um Insellösungen? Dies alles waren Themen, die das APS auf seiner diesjährigen Jahrestagung vom 3. bis 4. Mai breit diskutierte. Durch die Vernetzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten werde es immer öfter möglich sein, bessere Diagnoseverfahren und auf den Einzelnen angepasste Therapien zu konzipieren, hieß es dazu beim Aktionsbündnis.
Folgende Fragen verdeutlichen laut der Handlungsempfehlung zentrale Aspekte der mit zunehmender Digitalisierung einhergehenden Risiken:
Folgende Fragen verdeutlichen laut der Handlungsempfehlung zentrale Aspekte der mit zunehmender Digitalisierung einhergehenden Risiken:
Wie stellen Sie sicher, dass bei einem Ausfall oder einer Störung der IT-Infrastruktur weiterhin eine sichere Patientenbehandlung durchgeführt werden kann?
Mit welchen Maßnahmen können Sie eine sichere Patientenversorgung beim Betrieb digitaler, netzwerkangebundener Medizinprodukte gewährleisten?
Sind Ihr IT-Netz und von Ihnen eingesetzte vernetzte Medizinprodukte ausreichend geschützt vor Manipulation und Datendiebstahl durch externe Angriffe?
Sind Ihre digitalen Daten ausreichend vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte (zum Beispiel neugierige Angehörige) geschützt?
Wenn Sie Daten externen Dienstleistern überlassen, mit welchen Maßnahmen können Sie sich vor Datenverlust oder Missbrauch schützen?
Verfügen alle Beteiligten über ausreichend digitale Kompetenz, um zur sicheren Patientenbehandlung Störungen und Schwachstellen des IT-Systems zu erkennen?
Müller betonte vor der Presse, dass das APS die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern will und sich für eine digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens ausspricht. Im März hatte das APS dazu eine Erklärung zusammen mit anderen Organisationen abgegeben. Als konkreten Schritt dazu hat das Bündnis zwei Handlungsempfehlungen entwickelt – für Angehörige aller Berufsgruppen und Fachdisziplinen sowie für Patienten.
Zusammenfassend leitet das APS aus diesen sechs priorisierten Risiken folgende, grundsätzliche Empfehlungen ab:
Zusammenfassend leitet das APS aus diesen sechs priorisierten Risiken folgende, grundsätzliche Empfehlungen ab:
Über die Vorhaben der neuen Bundesregierung zur Digitalisierung berichtete die Vorsitzende des APS, Hedwig François-Kettner. Die Schwerpunkte: Digitalisierung soll Doppelarbeit vermeiden, beim Datenschutz seien Kompromisse notwendig und die Akzeptanz von Telemedizin steige mit dem Mehrwert. François-Kettner zeigte sich „hoffnungsfroh, dass die neue Legislatur hier auch Zeichen setzt". Die Vorsitzende sieht in etlichen Feldern noch starken Handlungsbedarf. Mit Bankkarten könne man überall auf der Welt Geld abheben, "aber mit der elektronischen Gesundheitskarte kann man nichts anfangen“. Abgesehen vom Namen des Inhabers, dem Krankenkassenemblem und dem Lichtbild hat die eGK keinerlei Funktionalitäten aufzuweisen. „Da geht noch was“, sagte die Vorsitzende.
Handlungsempfehlung für Patienten: Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps
Die Empfehlung informiert darüber, worauf man bei der Verwendung von Gesundheits-Apps auf mobilen Endgeräten wie Tablets, Smartphones oder Wearables besonders achten sollte. Sie klärt darüber auf, welche Vorteile und welche Risiken durch die Nutzung entstehen können. Sie gibt Hinweise, wie aus der Vielzahl der verfügbaren Anwendungen geeignete Apps identifiziert werden und wie diese sicher angewendet werden können.
Und weiter: „Besonders problematisch ist aus unserer Sicht, dass zentrale Punkte zur Patientensicherheit, die über die Gesundheitskarte generiert werden könnten – wie etwa Notfalldaten, die aktuelle Medikation und aktuelle Befunde – unglücklicherweise bisher in der Praxis nicht berücksichtigt worden sind. Das sollte sich dringend ändern.“ Wichtig sei, dass bei allem der Patient Herr seiner Daten bleibe und dass er – das gelte vor allem für die aus Sicht des APS grundsätzlich sinnvolle elektronische Patientenakte – an jedem Ort darauf zugreifen könne. Ihre Forderung: Eine konzertierte Aktion aller Beteiligten im Gesundheitswesen, und eine „Moderation“, die die Aktivitäten zur Digitalisierung bündelt.
Deutscher Preis für Patientensicherheit
Das Aktionsbündnis lobt jedes Jahr einen Deutschen Preis für Patientensicherheit aus. Er prämiert Best-Practice-Modelle für Wege zu einer höheren Sicherheitskultur in Gesundheitseinrichtungen.
Der diesjährige erste Preis ( über 10.000 Euro) ging an ein Projekt des „Kompetenzzentrums Mikrobiologie und Hygiene“ der St. Franziskus-Stiftung Münster. Es trägt zu einer deutlichen Verbesserung der Patientenversorgung bei Infektionskrankheiten bei. Die Arbeit des Kompetenzzentrums ermöglicht es, Patienten adäquater und schneller zu behandeln: Eine schnellere mikrobiologische Diagnostik und eine besonders aktive Beratung in Form einer Visite von einem interdisziplinären infektiologischen Team tragen dazu bei.
Der zweite Preis (6.000 Euro ging an Frau Dr. Dorothea Strobach von der Apotheke des Klinikums der Universität München für das Projekt „MARIAM – Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Identifizierung von Risikofaktoren bei der Arzneimittelanamnese an der Schnittstelle ambulant/stationär“. Das Projekt setzt direkt an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung an. Ein Apotheker führt die Arzneimittelanamnese für die operativen Fächer durch und prüft, ob die Patienten Risikofaktoren mitbringen, die die Operation und Narkose gefährden könnten.
Mit dem dritten Platz (3.500 Euro) wurde die Deutsche Atemwegsliga e.V. ausgezeichnet. Sie hat mit ihrem Projekt für ein weit verbreitetes Problem eine Lösung gefunden: „Die Verbesserung und Sicherheit inhalativer Medikamente durch ubiquitär verfügbare Filme“. Patienten mit Atemwegserkrankungen sind häufig unsicher, wie die verschiedenen inhalativen Medikamentensysteme angewendet werden. Per Video (https://www.youtube.com/user/Atemwegsliga/playlists _blank external-link-new-window) werden sie darin geschult, die verschiedenen Inhalationssysteme richtig zu bedienen. Wenn die Patienten den Film häufig ansehen, gewinnen sie Sicherheit im Umgang mit dem Inhalationssystem.
· In diesem Jahr wurde erstmalig ein weiterer Preis als „Sonderpreis“ ausgelobt. Die Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie hat zusammen mit der Sektion Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin der Klinik für Kinder und Jugendmedizin unter der Federführung des Bereiches Qualitätsmanagement des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf ein Kinderanalgosedierungsteam (KAST) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gegründet. Die interprofessionelle und interdisziplinäre Projektgruppe hat die Einführung eines Teams für Kinderanalgosedierungen organisiert. Gängige Praxis ist es, dass ein Kinderarzt das Kind bei der Untersuchung sediert und dann ebenso die Untersuchung beim schlafenden Kind durchführt. Es ist und war nicht immer sichergestellt, dass der behandelnde Arzt die Sedierung sicher beherrscht. Nun haben die Hamburger Experten einen mobilen Arbeitsplatz für Analgosedierungen angeschafft. So wird sichergestellt, dass die Aufgaben „Sedierung“ und „Untersuchung“ nicht von demselben Behandler durchgeführt werden, sondern die Aufgaben klar verteilt sind.