Erste Auszahlungen erst nach dem 14. April

Soforthilfe: Die ersten Bankenserver brechen zusammen

silv
Das Geld für staatliche Soforthilfe ist da, jetzt muss es nur noch verteilt werden – und schon fangen die Probleme an: Wegen des Ansturms auf die Webseiten brachen heute die ersten Server zusammen.

Die Berliner Investitionsbank IBB schaltete ihren Service für Anträge auf Geld aus Zuschussprogrammen von Bund und Land Berlin um 12 Uhr frei. Je nach Betriebsgröße soll es bis zu 15.000 Euro Soforthilfe geben. Kurz nach 12 Uhr ging nichts mehr, die Bank teilte mit, dass die IT-Infrastruktur bisher nicht auf eine so große Zahl von Zugriffen ausgelegt gewesen sei. Das Unternehmen versicherte, mit Hochdruck daran zu arbeiten, das Problem zu beheben und rät Kunden, es an den Tagesrandzeiten neuerlich zu versuchen.

Für Zahnarztpraxen sind KfW-Mittel und Länderhilfen interessant

Schnell und einfache Hilfe für Unternehmen – das war der vielfach geäußerte Wunsch aus politischen Kreisen. Ob sich dieser Plan erfüllt, werden die nächsten Wochen zeigen. Bei der IBB brauchen Antragsteller folgende Unterlagen: Namen, Anschrift und Rechtsform der Firma, ein Ausweisdokument, Steuer-ID und Bankverbindung.

Die Deutsche Ärzte- und Apothekerbank informiert: „Anspruch hat jeder, der bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist. Das kann zum Beispiel durch den Patientenrückgang oder Einschränkungen durch fehlendes Schutzmaterial erfolgen. Für kleine Unternehmen wie Zahnarztpraxen sind vor allem die KfW-Mittel und die Soforthilfen der Länder interessant.“

Pressereferentin Anita Widera erklärt: „Der Kredithöchstbetrag seitens der KfW beträgt 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder der aktuelle Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate oder das Doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.“

Erste Auszahlungen der KfW erfolgen nach dem 14. April 

So kommen Zahnarztpraxen an die Hilfe: „Der KfW-Kredit muss über die Hausbank beantragt werden, für die apoBank-Kunden ist der Aufwand deutlich kleiner, weil viele Unterlagen vorliegen, ansonsten werden Standardunterlagen für einen Kreditantrag verlangt, dazu gehört Vermögensübersicht, Jahresabschluss oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BAW) und Steuerbescheid“, erläutert Widera. Wer auf ganz schnelle Hilfe hofft, könnte jedoch enttäuscht werden: „Erste Auszahlungen seitens der KfW werden erst nach dem 14. April erfolgen“, so Widera.

Die KfW rät aktuell auf ihrer Website: „Sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.“ Eine direkte Antragstellung für finanzielle Unterstützung aus dem KfW-Sonderprogramm ist bei der KfW direkt nicht möglich, Ansprechpartnerin ist die Hausbank. „Jedes Kreditinstitut entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es Ihren Antrag unterstützt“, so die KfW.

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