Arbeitsschutz

Sommerhitze: So halten Sie Ihre Praxisräume kühl

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Praxis
Die ideale Raumtemperatur liegt zwischen 21 und 26 Grad. Steigt in der Praxis die Temperatur auf 30 Grad, muss der Praxisinhaber laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Maßnahmen ergreifen.

Konkret macht die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur Angaben zum Sonnenschutz sowie zur Raumtemperatur. Übermäßige Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden, indem Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslichtversorgung dienen so gestaltet sind, dass eine übermäßige Erwärmung vermieden wird. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter oder Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über 26 Grad Celsius, sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen können einen wirkungsvollen Sonnenschutz bieten, heißt es weiter.

Wenn die Außenlufttemperatur über 26 Grad beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 26 Grad zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, etwa:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)

  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (etwa Nachtauskühlung)

  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)

  • Lüftung in den frühen Morgenstunden

  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung

  • Lockerung der Bekleidungsregelungen

  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen

  • Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 Grad überschritten, so sei der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen wie etwa Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung nicht als Arbeitsraum geeignet.

Die Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) gibt Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern zusätzlich folgende Tipps für den Umgang mit Hitze:

  • Arbeitsbereiche gegen direkte Sonneneinstrahlung und vor zusätzlichen Wärmequellen schützen

  • viel trinken

  • Pausen unbedingt einhalten, möglichst an einem kühlem Ort wie einem Pausenraum

  • Speisen in kleineren Portionen (dafür häufiger) zu sich nehmen

  • Handgelenke, Unterarme, Gesicht und Nacken mit Wasser kühlen

  • Behandlungen, die einen besonders intensiven Infektionsschutz erfordern, sowie längere und schwierigere Aktivitäten wenn möglich zu kühleren Tageszeiten durchführen und in kühlere Räumlichkeiten verlegen

  • Auf Zeichen der Hitzeerschöpfung wie Benommenheit und Schwindel bei sich und bei Kolleginnen und Kollegen achten

  • Bei Unwohlsein oder ungewöhnlichen Symptomen Bescheid geben

Die ideale Raumtemperatur liegt zwischen 21 und 26 Grad. Steigt in der Praxis die Temperatur auf 30 Grad, muss der Praxisinhaber laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Maßnahmen ergreifen.

Konkret macht die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur Angaben zum Sonnenschutz sowie zur Raumtemperatur. Übermäßige Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden, indem Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslichtversorgung dienen so gestaltet sind, dass eine übermäßige Erwärmung vermieden wird. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter oder Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über 26 Grad Celsius, sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen können einen wirkungsvollen Sonnenschutz bieten, heißt es weiter.

Wenn die Außenlufttemperatur über 26 Grad beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 26 Grad zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, etwa:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)

  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (etwa Nachtauskühlung)

  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)

  • Lüftung in den frühen Morgenstunden

  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung

  • Lockerung der Bekleidungsregelungen

  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen

  • Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 Grad überschritten, so sei der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen wie etwa Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung nicht als Arbeitsraum geeignet.

Die Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) gibt Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern zusätzlich folgende Tipps für den Umgang mit Hitze:

  • Arbeitsbereiche gegen direkte Sonneneinstrahlung und vor zusätzlichen Wärmequellen schützen

  • viel trinken

  • Pausen unbedingt einhalten, möglichst an einem kühlem Ort wie einem Pausenraum

  • Speisen in kleineren Portionen (dafür häufiger) zu sich nehmen

  • Handgelenke, Unterarme, Gesicht und Nacken mit Wasser kühlen

  • Behandlungen, die einen besonders intensiven Infektionsschutz erfordern, sowie längere und schwierigere Aktivitäten wenn möglich zu kühleren Tageszeiten durchführen und in kühlere Räumlichkeiten verlegen

  • Auf Zeichen der Hitzeerschöpfung wie Benommenheit und Schwindel bei sich und bei Kolleginnen und Kollegen achten

  • Bei Unwohlsein oder ungewöhnlichen Symptomen Bescheid geben

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