Sonderärztetag zur GOÄ
Der Sonderärztetag war notwendig geworden, nachdem die Delegiertenversammlungen der Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg ihn beantragt hatten.
„Wir brauchen eine neue Gebührenordnung, die Rechtssicherheit schafft und die kontinuierlich auf dem Stand des medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehalten werden kann“, erklärte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, im Vorfeld dieses Ärztetages. Er erhoffe sich klare Beschlüsse und zeige sich optimistisch, dass in diesem Jahr noch eine neue GOÄ verabschiedet werde.
Der Vorsitzende des GOÄ-Aussschusses der Bundesärztekammer, Dr. Theodor Windhorst, unterstrich die Notwendigkeit, die Chance für eine neue GOÄ zu nutzen. Dennoch müssten sich die Verhandler kritisch fragen, ob sie trotz des Schweigegelübdes, das das BMG ihnen abverlangt hätte, nicht doch auf mehr Transparenz hätten pochen sollen, erklärte er in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt. Bei der Novellierung handele es sich allerdings um ein Verfahren des Verordnungsgeber, die Novelle werde vom Ministerium erst zur Veröffentlichung freigegeben, wenn diese zur parlamentarischen Beratung vorliege.
Seit Monaten zeigen sich etliche Ärzteverbände kritisch, weil sie befürchten, dass mit der Novelle der Rechtsverordnung zur GOÄ (Paragrafenteil) einige Elemente eingebaut seien, die charakteristisch für die Kassenmedizin seien. Der Sonderärztetag soll für Klarheit sorgen.