Sicherstellung der Versorgung

Strukturfonds für Zahnärzte nun im Gesetzentwurf

silv
Die Bildung eines Strukturfonds ist auf einem guten Kurs: In einem überarbeiteten Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird jetzt endlich auf die Forderung der Vertragszahnärzteschaft eingegangen.

Damit sollen die Zahnärzte den Vertragsärzten gleichziehen, die bereits einen Strukturfonds haben. Im Referentenentwurf liest sich das so: „Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung kann zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung einen Strukturfonds bilden, für den sie bis zu 0,2 Prozent der nach Paragraf 85 vereinbarten Gesamtvergütungen zur Verfügung stellt.“

Der Wunsch nach einem Strukturfonds steht ganz oben auf der Liste der politischen Forderungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erfüllt mit dem neuen Referentenentwurf die mehrfach geäußerten Forderungen der KZBV. Die Vertreterversammlung der KZBV hatte bereits zweimal – im Herbst 2018 und im November 2019 – vor einer drohenden Unterversorgung gewarnt.

Um diese zu vermeiden, sollte „eine optionale Anwendungsmöglichkeit der Förderungs- und Steuerungsinstrumente des Paragraf 105 Absatz 1a bis 4 SGB V“ eingeräumt werden. Zuletzt hatte die KZBV im Herbst 2018 und im November 2019 an den Gesetzgeber appelliert, einen Strukturfonds bilden zu dürfen. 

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