Systematische Arbeitszeiterfassung gilt auch für Klinikärzte!
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt uns in den aktuellen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern den Rücken", kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, den heutigen Urteilsspruch EuGH zur systematischen Arbeitszeiterfassung.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019
Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur objektiven und verlässlichen Erfassung der Arbeitszeit von Ärzten in den Krankenhäusern könne dabei jedoch nur ein erster Schritt sein. "Wir wollen, dass sich der Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit grundlegend ändert und Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger von den Kliniken missachtet werden", sagte Henke.
Mit der Präzisierung der bereits bestehenden Rechtsgrundlagen weise der EuGH implizit auf Rechtsverstöße hin, die von den Mitgliedstaaten schon längst hätten erkannt und geahndet werden müssen. "Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung, ohne dass die Aufsichtsbehörden diesem Missstand im erforderlichen Umfang begegnen", kritisierte Henke.
Marburger Bund fordert "manipulationsfreie, automatisierte Arbeitszeiterfassung"
In den aktuellen Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fordert der Marburger Bund auch deshalb eine "manipulationsfreie, automatisierte Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für die Anordnung von Bereitschaftsdiensten der Ärzte". Die Realität in den Krankenhäusern sei vielfach geprägt von unsystematischen, teilweise noch händischen Erfassungen sowie pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Die erfassten Arbeitszeiten würden im Nachgang 'passend gemacht' und Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht berücksichtigt.