Telefon-AU für Eltern könnte am 18.12. kommen
Nach Aussage von Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), liefen diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Das geht aus einem Bericht der AOK hervor. Auch das notwendige Unterschriftenverfahren sei gestartet. Mit Inkrafttreten der Regelung rechnet die KBV für den 18. Dezember 2023.
Die Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld sollen nach Angaben des GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können und nur, sofern das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist.