Telefonische Krankschreibung und Videosprechstunden sollen weitergehen
Durch die Omikron-Welle sei damit zu rechnen, dass viel mehr Patienten mit überwiegend milderen Krankheitsverläufen in den Arztpraxen versorgt werden müssen, hieß es gestern bei der Videoschalte der Gesundheitsminister von Bund und Ländern.
In einem Beschluss forderten sie das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, die Regelungen zu telefonischen Krankmeldungen bei Atemwegserkrankungen, zur telefonischen ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation, zur Folgeverordnung per Telefon oder Videosprechstunde bei Heil- und Hilfsmitteln, zur Krankenbeförderung und zu Diseasemanagement-Programmen (DMP) sowie der Regelungen zu Videosprechstunden zu prüfen.
Ferner befürworteten sie eine Verlängerung der Regelungen zur Aussetzung der Pflicht zur fachlichen Fortbildung für Vertragsärzte und Psychotherapeuten.
Zudem setzt sich die Gesundheitsministerkonferenz für die Wiedereinführung des Rettungsschirms für Praxen aus dem Jahr 2020 zum Schutz der vertragsärztlichen Infrastruktur, insbesondere bei hohem Personalausfall oder der Notwendigkeit der Verschiebung von nicht akuten Behandlungen ein.
In einem weiteren Beschluss fordern die Gesundheitsminister der Länder angesichts der derzeitigen Entwicklung des Pandemiegeschehens in Europa die Verlängerung der Rechtsgrundlage für die Kostentragung bei Aufnahme ausländischer Covid19-Patienten.