Terminservice für KVen läuft an
Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen KVen ab dem 23. Januar Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Der eTerminservice zur elektronischen Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen wurde im Auftrag der KBV entwickelt und umgesetzt.
Stammdaten von 60.000 Arztpraxen aufgenommen
Seit Januar könnten Ärzte der teilnehmenden KVen online über die Webanwendung Termin-Slots melden, die die Terminservicestellen dann ab dem gesetzlichen Stichtag an Patienten vermitteln, heißt es dazu in einer Meldung der KBV. Es sei bereits eine Vielzahl an Terminen über den eTerminservice verfügbar. Zudem seien Stammdaten von 60.000 Arztpraxen im System hinterlegt.
Grundlegende Kritik der KBV bleibt
„Mit dem eTerminservice bieten wir den KVen einen guten Service für deren Terminservicestellen an. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der fehlenden Notwendigkeit der Terminservicestellen," erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV dazu. "Im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland sehr kurze Wartezeiten“.