Bundesregierung zu FDP-Anfrage

TI-Anbindung perspektivisch für alle Leistungserbringer

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Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollen sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen - auch Heil -und Heilmittelerbringer, antwortet die Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 19/21474).

Ziel sei, dass sich die TI zur zentralen Kommunikationsinfrastruktur für das gesamte Gesundheitswesen entwickelt und für alle Leistungserbringer und Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung steht, teilte die Regierung mit.

Es sei zunächst mit dem Anschluss der akademischen Leistungserbringer begonnen worden, da auch die Zugriffsregelungen in der Vergangenheit im Wesentlichen auf diese Berufsgruppe zugeschnitten waren.

Pflegeheime, Physiotherapeuten und Hebammen können sich jetzt freiwillig anschließen

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) habe man 2019 durch die erforderlichen Finanzierungsregelungen für die Erstattung der Ausstattungs- und Betriebskosten, die im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss entstehen, dann die Voraussetzungen für den freiwilligen Anschluss von Pflegeeinrichtungen sowie Physiotherapeuten und Hebammen geschaffen.

Die gematik muss für diese Berufsgruppen Zugangsverfahren festlegen

Ergänzt würden diese Regelungen durch die im im Juli beschlossenen Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vorgesehene Verpflichtung der gematik, für diese Berufsgruppen Zugangsverfahren festzulegen. Perspektivisch sollen sukzessive die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe an die TI angeschlossen werden, um Zugriff auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Daten zu erhalten.

Es sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen die Vorteile der Digitalisierung für die Kommunikation untereinander nutzen können. Ziel sei, dass schrittweise der Anschluss weiterer Leistungserbringer und aller Gesundheitsberufe an die TI erfolgt.

Helfen sollen die gewonnenen Erfahrungen mit den zuerst angebundenen Berufsgruppen

"Dies stellt angesichts der Vielzahl der Berufsangehörigen sowohl eine finanzielle als auch eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar", heißt es in der Antwort der Regierung. Umso mehr könnten die Erfahrungen, die mit der Anbindung und Ausstattung der ersten Berufsgruppen gewonnen wurden, eine wertvolle Hilfe darstellen. Derzeit finden demnach erste Abstimmungsgespräche mit der gematik unter Beteiligung der unterschiedlichen Berufsgruppen statt, auch um die weitere Zeitplanung zu definieren.

Derzeit sind laut Regierung bundesweit rund 86 Prozent (144.000 von 168.000) der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte an die TI angeschlossen. Im zahnärztlichen Bereich sowie in einzelnen Ländern sei von einer Anschlussquote von über 90 Prozent auszugehen. Der Anschluss der Apotheken und Krankenhäuser sei schwerpunktmäßig im zweiten Halbjahr 2020 vorgesehen. Einen wettbewerbsrelevanten Nachteil für andere Leistungserbringer gegenüber Apotheken sieht die Regierung nicht.

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