TI-Konnektor: Klage gegen vollständige Kostenerstattung abgewiesen
Mit Urteil vom 30. Oktober 2020 hatte das Sozialgericht Stuttgart die Klage abgewiesen und die Berufung zugelassen. Zur Begründung hatten die Richter ausgeführt, die KV habe im Bescheid die Pauschalen nach der TI-Finanzierungsvereinbarung zutreffend und der Höhe nach korrekt berechnet. Für die Erstattung höherer Kosten fehle es an einer Anspruchsgrundlage.