Zur Situation der Zahnarztpraxen

Über 116.000 Mitarbeiter waren im April in Kurzarbeit

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Praxis
Mehr als 116.000 Mitarbeiter von Zahnarztpraxen in Deutschland waren im April 2020, also zur Hochzeit der Corona-Pandemie, in Kurzarbeit. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die BA hatte das Kurzarbeitergeld Praxismitarbeitern zu Anfang der Pandemie mit der Begründung verweigert, dass sie unter den ärztlichen Rettungsschirm fielen. Fälschlicherweise, wie sich laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dann ja herausstellte. Erst auf ihre Intervention gewährten die Arbeitsagenturen den Beschäftigten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Kurzarbeit.

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