Über 35.500 Patienten ließen sich beraten!
Der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vorgestellte 3. Jahresbericht zur wissenschaftlichen Evaluation der zahnärztlichen Patientenberatung stellt diesmal die Kostentransparenz in den Fokus.
Mehr Patienten nahmen Beratungen in Anspruch
Die Ergebnisse des für Patienten kostenfreien Beratungsangebots werden nach einheitlichen Kriterien erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und veröffentlicht: Insgesamt wurden 2018 bundesweit 35.532 Beratungen geleistet (2017: 34.804). Davon fanden etwa 6.200 Beratungen zu Fragen statt, die Ratsuchende im Zusammenhang mit Behandlungskosten stellten: Ist die Geldforderung der Praxis korrekt? Wie ist der Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz zu verstehen? Warum kann die Rechnung vom HKP abweichen?
"Patienten und Patientinnen haben beim Thema Kosten in der Praxis aufgrund komplexer gesetzlicher Vorgaben Bedarf an allgemeinverständlichen Informationen", erläuterte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. "Mit ihrem umfassenden Leistungsportfolio tragen unsere Beratungsstellen seit vielen Jahren dazu bei, Anfragen in der Regel abschließend zu beantworten und damit die Patientensouveränität zu stärken. Das bestätigt uns in unserem Anspruch, bei allen Versorgungsfragen - direkt nach der Zahnarztpraxis - der richtige Ansprechpartner zu sein."
Eßer: "Wir wollen Patienten passgenaue Informationen bieten!"
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung wolle die Zahnärzteschaft die Aufklärung in den Praxen auch mithilfe technischer Unterstützung weiterentwickeln. Eßer: "Wir wollen Patienten passgenaue Informationen bieten, die sie wirklich benötigen und denen sie vertrauen können." Um Verständnisschwierigkeiten weiter abzubauen, erarbeiten KZBV und KZVen derzeit ein neues Patientenformular für geplante Versorgungen mit Zahnersatz. "Der für Patienten mitunter komplizierte Heil- und Kostenplan soll dann künftig nur noch im Innenverhältnis von Praxis und Kostenträger als Antragsformular genutzt werden", veranschaulichte Eßer.
"Gerade in der jetzigen Zeit, in der der zahnärztliche Sektor von externen Akteuren unter ständigem Kommerzialisierungsdruck steht, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient essenziell", bestätigte BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. "Vertrauen entsteht auf der Grundlage einer ausführlichen Aufklärung und ist von wesentlicher Bedeutung für den Behandlungserfolg."
Oesterreich: "Die Beratungsstellen verbessern die Gesundheitskompetenz!"
Gerade bei den Kosten komme es manchmal zu Missverständnissen. "Deshalb ist es wichtig und auch vorgeschrieben, dass der Zahnarzt den Patienten umfassend aufklärt und ihm alle Behandlungsalternativen inklusive Kosten aufzeigt", betonte Oesterreich. "Außerdem sollte der Patient schriftliche Unterlagen erhalten, die er in Ruhe zu Hause nochmals prüfen kann. Sollten dennoch Fragen beim Patienten bleiben, kann er sich auch bei den zahnärztlichen Beratungsstellen Rat holen. Diese leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Patienten."
Zentrale Ergebnisse
Die meisten Ratsuchenden (85 Prozent) sind gesetzlich versichert, etwa 7 Prozent privat. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen der Gesamtbevölkerung.
In mehr als acht von zehn Fällen (81 Prozent der Gespräche) konnte das Anliegen der Patienten abschließend bearbeitet werden.
Insgesamt 55 Prozent aller Beratungen betrafen Kosten- und Rechtsfragen, darunter zu Geldforderungen, Patientenrechten und zu zahnärztlichen Berufspflichten.
In einem weiteren Viertel (27 Prozent) wurde die Beratungsstelle kontaktiert, um Auskünfte zu Adressen von zahnärztlichen Organisationen, zum Bonusheft oder zu anderen Verbraucher- und Servicethemen zu erhalten.
Spezifische Informationsbedürfnisse zu konkreten zahnmedizinischen Verfahren und Therapien stellen in jedem siebten Fall (13 Prozent) den vorrangigen Beratungsanlass dar, während der Wunsch nach allgemeinen zahnmedizinischen Informationen mit 5 Prozent eher selten zu einem Beratungskontakt führt.
Auch patientenrechtliche Anfragen, etwa zur Möglichkeit einer Zweitmeinung oder zum Einsichtsrecht in die eigenen Krankenunterlagen, waren mit circa 4.600 Beratungskontakten recht häufig, während Beratungen zu zahnärztlichen Berufspflichten mit gut 1.100 Kontakten weniger ins Gewicht fielen.