Übernahmeschutz für Impfstoff- und Arzneimittelhersteller
Im Mittelpunkt steht der Gesundheitssektor. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf zur Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Zukünftig soll eine Meldepflicht greifen, wenn EU-fremde Unternehmen (etwa aus den USA oder China) Anteile von mehr als zehn Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel, persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Mund-Nase-Masken) oder Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten (unter anderem Beatmungsgeräte) entwickeln oder herstellen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will mit der Novelle sicherstellen, dass die Bundesregierung von kritischen Unternehmenserwerben im Gesundheitssektor erfährt und diese prüfen kann. Die aktuelle Corona-Krise zeige, wie wichtig medizinisches Know-how und eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa in Krisensituationen sein können, erklärte er in einer Mitteilung. Gleichzeitig sei die Novelle ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland.
Industrie kritisiert Vorstoß als Abschirmung von Investoren
Starke Kritik an dem Vorhaben kommt aus der Industrie. So erklärt zum Beispiel Stefan Mair, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI): „Gerade in der Corona-Krise dürfen wir keine neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland am Standort Deutschland aufstellen. Deutschland und seine Industrie sind auf ein weltweites Klima der Offenheit angewiesen. Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft schützen wir weder durch die Aufweichung von Privateigentum und Vertragsfreiheit noch dadurch, dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen.“
Weitere Vorschläge zur Änderung der AWV will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch im Sommer vorlegen. Mit diesen wird die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ergänzt, die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet.
Die Novelle tritt mit Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.