S1-Leitlinie der DGZMK und BZÄK

Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern

LL/pm
Praxis
Die S1-Leitlinie fasst erstmals wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und entwickelt daraus Handlungsempfehlungen zum Schutz von ZFA und Patienten vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 in der Praxis bei gleichzeitiger Gewährleistung der zahnmedizinischen Grundversorgung der Bevölkerung.

Die erstmals nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellte S1-Leitlinie umfasst Handlungsempfehlungen für die Zahnarztpraxen zum Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern, die wissenschaftlich belegt sind.

Diese sind von der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitet worden und stützen sich auf die aktuellen Erkenntnisse der wissenschaftlichen Literatur.

Sie enthält unter anderem Erkenntnisse und Empfehlungen

  • zum Spannungsfeld zahnärztliche Grundversorgung, Personalschutz, Virusepidemiologie in der Zahnarztpraxis

  • zur zahnärztlichen Grundversorgung

  • zu Personal- und Patientenschutz

  • zu Aerosolbildung in dentalen Praxen, Schutzwirkung durch Masken und Behandlungskautelen

  • zur Entstehung infektiöser Tröpfchen und Aerosole

  • zu zahnärztlichen Notfällen bei symptomatischen und infizierten Patienten

Die S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ kann auf der Website der DGZMK sowie auf der AWMF Website oder der BZÄK heruntergeladen werden.

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