Ab dem Herbst gelten neue Regeln für Arzneimittelverordnungen
Die neue E-Rezept-Version 1.3.0, die ab 1. Oktober in Kraft tritt, wirkt sich laut KZBV auf die Übermittlung von Wirkstärken zu einem Wirkstoff im Rahmen einer PZN-Verordnung und Wirkstoffverordnung aus. Die Pharmazentralnummer (PZN) ist eine in Deutschland bundeseinheitliche Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifikation von Arzneimitteln, Hilfsmitteln und anderen Apothekenprodukten.
Zentrale Angaben, wie zum Beispiel der Wirkstoff oder die Darreichungsform, dürfen ab Oktober nur noch aus der PZN auf Basis der Arzneimittelstammdaten abgeleitet werden. Das Ausstellen von PZN- und Wirkstoffverordnungen wird somit an die Nutzung einer Arzneimittel-Datenbank und damit an eine spezielle Verordnungssoftware geknüpft.
Alternativ ist die Verordnung per Freitext möglich
Die Möglichkeit, im Praxisverwaltungssystem eigene Fertigarzneimittel-Datenbanken anzulegen und für die Verordnung zu nutzen, entfällt damit, weil die Angaben zum Wirkstoff nur noch strukturiert übermittelt werden können. Für Zahnarztpraxen, die keine Arzneimittel-Datenbanken nutzen, hat das zur Folge, dass E-Rezepte ausschließlich per Freitext verordnet werden können.