Umstrittenes Gutachten

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"Schon die bisherige Krankenversichertenkarte enthielt verschiedene Angaben zum Karteninhaber, die ebenso verfälscht werden konnten", kommentierte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz das umstrittene Gutachten der KBV zur eGK.

Buchholz weiter: "Bei dem Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte handelt es sich insofern lediglich um eine zusätzliche Information, die der Versicherte seiner Krankenkasse zur Verfügung stellen muss. Dieses Szenario stellt keinen neuen Sachverhalt dar. Ob deswegen die eGK nicht rechtskonform ist, sei dahingestellt." 

Die Aufgabe der Krankenkassen, nicht des Mediziners

Es sei natürlich bedauerlich, dass das Lichtbild dadurch seine Wirkung verliert, erklärte Buchholz. Zu überprüfen, ob der Karteninhaber auf dem Foto abgebildet ist, sei aber Sache der Krankenkassen. Buchholz: "Der Zahnarzt kann die Identität des Versicherten nicht kontrollieren. Das ist nicht seine Aufgabe, dazu fehlt ihm auch die Rechtsgrundlage."

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte kritisiert, dass die Krankenkassen nicht die auf den Karten gespeicherten Fotos der Versicherten überprüft hätten. In der Expertise wirft die KBV den Kassen vor, "die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt" zu haben. Rein rechtlich müssten die Karten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Eine veraltete Expertise

Inzwischen räumte die KBV ein, dass ihre Expertise "ein halbes Jahr alt" sei. KBV-Sprecher Roland Stahl sagte: "Wir verdammen die e-card nicht in Bausch und Bogen, aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt. Das gilt auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen."

Kein Reisepass oder Personalausweis

Der GKV-Spitzenverband hatte diese Kritik ebenfalls zurückgewiesen. Die eGK sei immer "als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass", sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Auch das Bundesgesundheitsministerium hatte der Darstellung der KBV, die eGK verstoße gegen geltendes Recht, widersprochen. "Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos", sagte eine Ministeriumssprecherin gestern in Berlin der dpa.

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