Unfallkosten sind absetzbar
Wie aus der Bundestagsdrucksache 18/8523 vom 17. Mai 2016 hervorgeht, können Berufstätige, die auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle einen Verkehrsunfall haben, die entstandenen Kosten über die Werbungskosten von der Steuer absetzen - auch, wenn sie bereits eine Entfernungspauschale beanspruchen.
Voraussetzung für diese Billigkeitsregelung sei jedoch, dass der Verkehrsunfall sich auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ereignet hat und nicht unter Alkoholeinfluss geschehen ist.