Unicef: Kinderrechte im Grundgesetz verankern
"Zum Beispiel könnte bei Verletzung dieser Rechte Verfassungsbeschwerde erhoben werden", sagte Unicef-Sprecherin Helga Kuhn in Köln. "Viel stärker als bislang wäre der Staat in der Verantwortung, sich am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das gilt etwa bei der Planung von Wohnvierteln, beim Straßenbau oder der Ausgestaltung des Lehrplans in der Schule."
Den Kindern und Jugendlichen selbst wäre ein solcher Schritt sehr wichtig. Das geht aus dem Kinderreport 2015 des Deutschen Kinderhilfswerks hervor, für den insgesamt mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren und deren Eltern befragt wurden.