Unicef: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

ck/dpa
Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde aus Sicht des UN-Hilfswerks Unicef die rechtlichen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen deutlich stärken.

"Zum Beispiel könnte bei Verletzung dieser Rechte Verfassungsbeschwerde erhoben werden", sagte Unicef-Sprecherin Helga Kuhn in Köln. "Viel stärker als bislang wäre der Staat in der Verantwortung, sich am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das gilt etwa bei der Planung von Wohnvierteln, beim Straßenbau oder der Ausgestaltung des Lehrplans in der Schule." 

Den Kindern und Jugendlichen selbst wäre ein solcher Schritt sehr wichtig. Das geht aus dem Kinderreport 2015 des Deutschen Kinderhilfswerks hervor, für den insgesamt mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren und deren Eltern befragt wurden.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.